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Änderungsabnahmen

Als GTÜ-Prüfingenieur helfe ich Ihnen bei all Ihren Anliegen rund um Tuning und Veränderungen an Ihrem Fahrzeug.
Egal ob Fahrzeuganbauten, -umbauten, -tuning oder -änderungen - ich dokumentiere zu Ihren technischen Änderungen am Fahrzeug die erforderlichen zu ergänzenden oder zu ändernden Zeilen der Zulassungsbescheinigung Teil I auf einem Prüfbericht, mit dem Sie ggf. Ihre Zulassungsbescheinigung ändern lassen können, und nehme die Änderungsabnahmen vor, wenn geeignete Gutachten vorliegen und technisch alles in Ordnung ist.

Unter Umbauten fallen alle Arten von Tuningmaßnahmen oder Änderungsabnahmen nach §19 (3) StVZO,
wie z.B. die Änderung der Rad-Reifen-Kombination.

Bei Teilen, die über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, muss eine Kopie der ABE beigelegt sein, der Sie entnehmen können, ob eine Anbauabnahme erforderlich ist und ob eine Eintragungspflicht in die Fahrzeugpapiere besteht.

Existiert für das Bauteil ein Teilegutachten, so ist immer eine unverzügliche Abnahme des Einbaus vorzunehmen.